Die Grundlage für die Anklage war das Gutachten des Psychiatrieprofessors Martin Schmidt.
Lediglich ein Verfahrensfehler rettete den Mann Gottes.
Vernehmungen waren menschenunwürdig und ethisch verwerflich.
Als der Gutachter Martin Schmidt sich erklären sollte, schob er die Verantwortung auf seine Assistentin.
Siehe Bericht Fokus Magazin Nr. 16 (2003)